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Vollmachtsdatenbank

Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank (VDB) ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:

  • Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Tübingen über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das Elster Online-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die VDB benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die VDB eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.

Zugang zur Vollmachtsdatenbank für Anwältinnen und Anwälte

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen ermöglicht ihren Mitgliedern den Zugang zur VDB seit September 2015. Die Nutzung der Datenbank setzt keine Mitgliedschaft bei DATEV voraus.

Im Folgenden wird kurz beschrieben, wie Sie diesen Zugang beantragen können. Einen ausführlichen Leitfaden zur Nutzung der VDB finden Sie hier.

Beantragung des Zugangs zur VDB

Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Sie benötigen hierfür eine Karte und ein Kartenlesegerät. Anders als beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach, muss diese Karte aber nicht mit einer Signaturfunktion versehen sein. Jedoch muss Ihre Eigenschaft als Berufsträger daraus hervorgehen.

Sie haben hierfür zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Sie nutzen eine bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger bzw. einen mIdentityStick für Berufsträger. Diese müssen Sie bei der RAK Tübingen für die Nutzung der VDB registrieren lassen.
  • oder Sie beantragen bei der RAK Tübingen eine VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion.

Bei der Registrierung muss die registrierte Karte im Kartenlesegerät stecken und das Gerät an Ihrem Computer angeschlossen sein. Sobald Sie dies sichergestellt haben, gelangen Sie hier zur Online-Registrierung.

Zugang

Über diesen Link gelangen Sie zum Start der Vollmachtsdatenbank.

Gebühren zur Vollmachtsdatenbank

Gebühren der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Die RAK Tübingen bietet ihren Mitgliedern diesen Service kostenlos an.

Gebühren der DATEV eG
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 EUR netto in Rechnung.

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der VDB verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Telefon-Hotlines wenden:

  • Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer VDB-Zugangskarte (Nutzer der DATEV SmartCards wenden sich bitte direkt an die DATEV eG):
    Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 EUR pro Anruf)
  • Fragen zur Nutzung der VDB:
    DATEV eG unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 EUR pro Anruf)

Kontakt

► Klicken Sie hier, um Kontakt aufzunehmen.