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Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV)

Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter und ermöglicht eine tagesaktuelle Überprüfung der Anwaltszulassungen in Deutschland (§ 31 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)). Mit der Einführung des BRAV wurden die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten ersetzt. Zur Führung der elektronischen Verzeichnisse der in den Kammerbezirken zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die Rechtsanwaltskammer, zur Führung des BRAV ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet (§ 31 Abs. 1 BRAO).

Anders als bei der Online Anwaltssuche Tübingen kann im BRAV jedoch nur nach Name, Adresse und zuständiger Rechtsanwaltskammer gesucht werden. 

Um zum BRAV gelangen zu können, klicken Sie auf das unten stehende Bild:

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