beA Verfügbarkeit       Leichte Sprache      Gebärdensprache      Kontakt

Rechtsanwalts-fachangestellte

Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Sie haben den Ausbildungsvertrag in einer Rechtsanwaltskanzlei unterschrieben? Dann müssen Sie sich nun bei der Berufsschule anmelden. Zum Bezirk der Rechtsanwaltskammer Tübingen gehören die Berufsschulen in Tübingen und Ravensburg. Bei Absolvierung der Ausbildung in einer Kanzlei in unserem Kammerbezirk besteht nach Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer Tübingen auch die Möglichkeit, die Berufsschulen in Stuttgart, Ulm oder in Villingen-Schwenningen zu besuchen. Hier würden Sie dann die Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten/zum Rechtsanwaltsfachangestellten als Gastprüfling ablegen.

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Tübingen steht Ihnen jederzeit bei Fragen zum Thema Ausbildung zur Seite.

Ausbildungsverordnung

Die aktuelle ReNoPat-Ausbildungsverordnung (BGBl. I S. 1490) finden Sie hier.

Am 01.08.2015 trat die aktuelle Ausbildungsverordnung in Kraft. Auszubildende werden nach dieser Ausbildungsverordnung und dem Ausbildungsrahmenplan ausgebildet.

Wichtigstes Anliegen des Verordnungsgebers war es, die Ausbildung an die Anforderungen der modernen Kommunikationsgesellschaft, der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse und der Internationalisierung der Rechtsdienstleistung anzupassen. Aus diesem Grund werden die zukünftigen Rechtsanwaltsfachangestellten nunmehr auch im Elektronischen Rechtsverkehr, im Europarecht und in einer Fremdsprache ausgebildet. Da die heutige Arbeitswelt viel Flexibilität verlangt, wurde dem Ausbildungsrahmenplan eine neue Struktur gegeben. Die Auszubildenden sollen durch das Lernen in Handlungs- und Kompetenzfeldern noch besser dazu befähigt werden, theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass das theoretische Wissen integraler Bestandteil des Handelns ist. Für die betriebliche Ausbildung bedeutet dies konkret:

  1. Die Auszubildenden sollen ein festes Verständnis für ihre eigene Rolle und Stellung innerhalb der Kanzlei entwickeln, um Informationen und deren Weitervermittlung in der Kanzlei einzuschätzen, Verhaltenssituationen innerhalb des Büros zu erkennen und zu lernen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und hierauf angemessen zu reagieren.
  2. Die Auszubildenden sollen in die Lage versetzt werden, sich auf der Grundlage eines Basiswissens die Fertigkeiten der englischen Sprache für den beruflichen Alltag anzueignen.
  3. Die Auszubildenden sollen die europarechtliche Durchdringung des Rechts erfassen.
  4. Den Auszubildenden sollen die Grundlagen der Nutzung elektronischer Arbeitsmittel vermittelt werden. Bezüglich der Textverarbeitung- und Gestaltung wird davon ausgegangen, dass diese Fertigkeiten in der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden.

Ausbildungsvergütung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen empfiehlt die Mindestvergütung für Verträge, die ab dem 01.01.2024 abgeschlossen werden, wie folgt: 

  1. Ausbildungsjahr 950 EUR
  2. Ausbildungsjahr 1.050 EUR
  3. Ausbildungsjahr 1.150 EUR


Bei auf zwei Jahre verkürzter Ausbildung sollen folgende Empfehlungen gelten:

  1. Ausbildungsjahr 1.050 EUR
  2. Ausbildungsjahr 1.150 EUR

Kontakt

► Klicken Sie hier, um Kontakt aufzunehmen.

Wichtige Downloads

► Klicken Sie hier, um alle Anträge, Formulare, Merkblätter zu sehen.