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Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) traten am 25.05.2018 in Kraft. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Information- und Transparenzpflichten des Datenschutzrechts grundsätzlich auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Besonderheiten gibt es allerdings im Verhältnis dieser datenschutzrelevanten Pflichten zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Art. 14 Abs. 5 lit. d DS-GVO und § 29 BDSG enthalten ausdrücklich Einschränkungen datenschutzrechtlicher Rechte und Pflichten, soweit es Berufsgeheimnisträger betrifft. Keine Sonderrechte kommen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hingegen bei sonstigen personenbezogenen Daten zu, die nicht dem Anwendungsbereich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterfallen.

Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz

Einen ersten Überblick und gute Hilfestellungen liefern die derzeit (Stichtag: 01.01.2023) 20 Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz. Die Kurzpapiere sind u. a. auf der Homepage der Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht.

Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer

Auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie nützliche Informationen zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei.

Hinweise auf den Homepages der Datenschutzverbände

Auch die diversen Datenschutzverbände haben Hinweise und Musterformulare auf ihren Homepages, die auch in Anwaltskanzleien Verwendung finden können.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde im Bereich Datenschutz für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Auf die Homepage der Aufsichtsbehörde gelangen Sie, wenn Sie hier klicken.

Kontakt

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