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besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Kartenbestellung

Erstregistrierung am beA-System mittels einer beA-Karte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich vor der erstmaligen Nutzung ihres Postfaches im beA-System registrieren. So wird sichergestellt, dass nur zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein elektronisches Postfach besitzen und die Postfächer der richtigen Person zugeordnet sind. Zu dieser erstmaligen Registrierung wird aus Gründen der Sicherheit eine spezielle beA-Karte benötigt, auf der die Postfachnummer (SAFE-ID) enthalten ist. Die beA-Karte kann nach dieser erstmaligen Registrierung dauerhaft für die tägliche sichere Anmeldung am beA-Postfach verwendet werden.

Wann und wo kann ich eine beA-Karte bestellen?

Eine beA-Karte können Sie bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) hier bestellen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestellung einer beA-karte finden Sie hier.

Voraussetzung für die Bestellung ist Ihre SAFE-ID. Diese können Sie dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) entnehmen oder bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erfragen. Für neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann eine SAFE-ID erst nach der Vereidigung und Abgabe des Empfangsbekenntnisses zur Verfügung gestellt werden.

Welche Übermittlungsmethoden gibt es im beA?

Bei der Nutzung von beA bietet sich zwei Übermittlungsmethoden an (vgl. § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO):

  • entweder wird das elektronische Dokument am Ende mit dem Namen der verantwortenden Person versehen (einfache Signatur) und eben diese verantwortende Person aus ihrem beA heraus das Dokument selbst an das Gericht versendet (beA-Karte Basis)
  • oder das elektronische Dokument wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen (früher: beA-Karte Signatur, aktuell: das sog. Signaturpaket: beA-Karte Basis + Fernsignatur).
beA-Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur

Falls Sie eine beA-Karte Basis zusammen mit einer Fernsignatur (das sog. Signaturpaket) bestellen möchten, müssen Sie sich identifizieren lassen, damit die qualifizierte Signatur auch nur Ihnen als Person zugeordnet wird. Die Signaturfunktion ist bei den zu bestellenden beA-Karten anfangs noch nicht aufgeladen. Nach Durchführung des Identifizierungsverfahrens können Sie das Signaturzertifikat mit Ihrer vorhandenen beA-Karte zusammen verknüpfen. 

Für das Identifizierungsverfahren gibt es zwei Möglichkeiten:

  • NotarIdent: Dafür müssen Sie mit einem Personalausweis oder einem Reisepass bei einem Notar Ihrer Wahl vorstellig werden. Dieser nimmt dann einen Lichtbildabgleich vor. Die Bundesnotarkammer (BNotK) empfiehlt, dass dieser Vorgang für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenlos angeboten werden soll. Welche Notare sich an diese Empfehlung halten werden, ist der RAK Tübingen jedoch nicht bekannt.
  • KammerIdent: Sie können sich jedoch auch von der RAK Tübingen identifizieren lassen. Das Identifizierungsverfahren ist für Kammermitglieder kostenlos. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Zum KammerIdent-Verfahren benötigen Sie einen gültigen Personalausweis (alternativ einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), Ihr Antragsformular und das Identifizierungsformular. 

Nach erfolgreicher Identifizierung erhält die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber eine elektronische Mitteilung (E-Mail) von der Zertifizierungsstelle der BNotK mit der Bestätigung, dass der Antrag erfolgreich geprüft und genehmigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt darf man die qualifizierte Signatur nutzen.

Kontakt

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